2.1 Begriffe
Personendaten sind alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person beziehen.
Besonders schützenswerte Personendaten sind Daten über gewerkschaftliche, politische, religiöse oder weltanschauliche Ansichten und Tätigkeiten, Daten über die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Ethnie oder Rasse, genetische Daten, biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren, Daten über straf- und verwaltungsrechtliche Sanktionen oder Verfolgungen, und Daten über Massnahmen der sozialen Hilfe.
Bearbeiten umfasst jeden Umgang mit Personendaten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, beispielsweise das Abfragen, Abgleichen, Anpassen, Archivieren, Aufbewahren, Auslesen, Bekanntgeben, Beschaffen, Erfassen, Erheben, Löschen, Offenlegen, Ordnen, Organisieren, Speichern, Verändern, Verbreiten, Verknüpfen, Vernichten und Verwenden von Personendaten.
Eine betroffene Person ist eine natürliche Person, über die wir Personendaten bearbeiten.
Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) umfasst die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie das Fürstentum Liechtenstein, Island und Norwegen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezeichnet die Bearbeitung von Personendaten als Verarbeitung personenbezogener Daten und die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten als Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO).
2.2 Rechtsgrundlagen
Wir bearbeiten Personendaten im Einklang mit dem schweizerischen Datenschutzrecht wie insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG) und der Verordnung über den Datenschutz (Datenschutzverordnung, DSV).
Wir bearbeiten – sofern und soweit die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anwendbar ist – Personendaten gemäss mindestens einer der folgenden Rechtsgrundlagen:
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die erforderliche Bearbeitung von Personendaten zur Erfüllung eines Vertrages mit der betroffenen Person sowie zur Durchführung vorvertraglicher Massnahmen.
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für die erforderliche Bearbeitung von Personendaten, um die berechtigten Interessen von uns oder von Dritten zu wahren, sofern nicht die Grundfreiheiten und Grundrechte sowie Interessen der betroffenen Person überwiegen. Berechtigte Interessen sind insbesondere unser Interesse, unsere Aktivitäten und Tätigkeiten dauerhaft, nutzerfreundlich, sicher und zuverlässig ausüben sowie darüber kommunizieren zu können, die Gewährleistung der Informationssicherheit, der Schutz vor Missbrauch, die Durchsetzung von eigenen rechtlichen Ansprüchen und die Einhaltung von schweizerischem Recht.
Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für die erforderliche Bearbeitung von Personendaten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der wir gemäss allenfalls anwendbarem Recht von Mitgliedstaaten im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) unterliegen.
Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO für die erforderliche Bearbeitung von Personendaten zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt.
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO für die Bearbeitung von Personendaten mit Einwilligung der betroffenen Person.
Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO für die erforderliche Bearbeitung von Personendaten, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen.